Umgang mit Smartphones am LLG
Mehr Miteinander. Mehr Fokus. Ohne Smartphone
Am Landgraf-Ludwigs-Gymnasium gilt ein generelles Smartphoneverbot. Damit schaffen wir bewusst einen Schulalltag, in dem Lernen, Begegnung und Konzentration wieder im Mittelpunkt stehen – ohne ständige Ablenkung durch Benachrichtigungen, Social-Media oder Spiele.
Für unsere Schülerinnen und Schüler hat der zeitweise Verzicht viele Vorteile: Sie können sich im Unterricht besser fokussieren, arbeiten ruhiger und nehmen Inhalte nachhaltiger auf. Auch in den Pausen entsteht mehr echte Gemeinschaft – Gespräche, Bewegung und gemeinsames Erleben statt „Scrollen nebenbei“. Gleichzeitig stärkt das Smartphoneverbot wichtige Kompetenzen wie Selbststeuerung, Achtsamkeit und einen bewussten Umgang mit digitalen Medien. So wird unsere Schule zu einem Ort, an dem man nicht nur Wissen erwirbt, sondern auch soziale Beziehungen und persönliche Stärke entwickelt.

Das bedeutet für alle Schülerinnen und Schüler des LLG...
Das Handy befindet sich stummgeschaltet in deiner Schultasche.
Andere Geräte (zum Beispiel Kopfhörer/Air-Pods) müssen ebenfalls in die Schultasche gepackt werden.
Deine Smartwatch ist im Flugmodus.
Beachte: Bei einem Verstoß gegen diese Regeln kann dir das Handy (bzw. können dir andere Geräte) von einer Lehrkraft abgenommen werden.
Folgende Ausnahmeregeln gibt es...
Du hast von einer Lehrkraft wegen eines wichtigen Grundes die Erlaubnis erhalten, das Handy zu benutzen.
Du bist Schülerin/Schüler der Sekundarstufe II (= Klasse 11-13) und hast gerade eine Freistunde.
9. Nutzung (schülereigener) digitaler Endgeräte am LLG
Das Landgraf-Ludwigs-Gymnasium legt mit Beginn des Schuljahres 2025/2026 die nachfolgend aufgeführte Nutzungsordnung bezüglich digitaler Endgeräte – hierbei insbesondere Smartphones und, damit stets in Verbindung zu sehen, mit dem Smartphone koppelbare Geräte wie Smartwatches oder Kopfhörer – fest. Das Smartphone bildet für die meisten unserer Schülerinnen und Schüler das zentrale Medium. Dieses Medium ist allerdings nicht nur Werkzeug zur sinnvollen Kommunikation und Informationsbeschaffung, sondern bringt auch Herausforderungen mit sich, denen es zu begegnen gilt. Um ein positives Lernumfeld sowie ein gelingendes Miteinander an der Schule zu gewährleisten, ist es aus Sicht der Schulgemeinde des Landgraf-Ludwigs-Gymnasiums daher unerlässlich, klare Regelungen für die Nutzung digitaler Endgeräte – und hierbei, wie oben angesprochen, insbesondere Smartphones – festzulegen.Die beiden folgenden Begründungszusammenhänge sehen wir als zentral an:
1. Förderung der Konzentration durch weniger Ablenkung: Smartphones sind multifunktionale Geräte, die eine Vielzahl von Ablenkungen bieten, sei es durch Social-Media-Angebote, Spiele oder Textnachrichten. Diese Ablenkungen können die Konzentration der Schülerinnen und Schüler erheblich beeinträchtigen, die Erholung in den Pausen einschränken und insgesamt die Lernfähigkeit im Unterricht mindern.
→ Eine einheitliche und verbindliche Regelung der Smartphone-Nutzung hilft, den Fokus auf den Unterricht zu lenken und stellt sicher, dass Pausenzeiten zur Erholung genutzt werden können.
2. Stärkung direkter Interaktion: Die Nutzung von Smartphones in den Pausen schränkt die unmittelbare soziale Interaktion der Schülerinnen und Schüler erheblich ein. Statt in direktem Austausch miteinander zu sein, verbringen viele ihre Zeit mit digitalen Medien. Hinzu kommen potenzielle Gefahren für das Schulklima: Die Möglichkeit der Nutzung des Smartphones für ungewollte Foto-/Video-/Tonaufnahmen und deren potentieller Missbrauch erfordern eine konsequente Regelung.
→ Durch eine einheitliche und verbindliche Regelung der Smartphone-Nutzung fördern wir den persönlichen Kontakt und die Kommunikationsfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sowie das soziale Miteinander insgesamt.
Um als Schulgemeinde im Zeitalter der Digitalisierung gut miteinander leben und arbeiten zu können, wurden folgende Regelungen beschlossen:
Regelung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Kl. 5-10):
1. In der Sekundarstufe I (= Klassen 5-10) sind schülereigene digitale Endgeräte (wie z.B. Smartphones, Laptops, Kopfhörer etc.) mit Betreten und bis zum Verlassen des Schulgeländes stummgeschaltet. Sie müssen während der Schulzeit nicht sichtbar in der Schultasche verstaut sein.
2. Schülereigene digitale Endgeräte dürfen von Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Aufsicht führenden Lehrkraft genutzt werden.
3. Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 9 und 10 ist nur die unterrichtsbezogene Nutzung von ins Schulsystem eingepflegten Tablets (iPads) während der Unterrichtszeit erlaubt.
4. Smartwatches sind mit Betreten des Schulgeländes in den Flugmodus bzw. Offline-Modus zu versetzen.
5. Andere mit dem Smartphone koppelbare Endgeräte (wie z. B. Kopfhörer) sind mit Betreten des Schulgeländes auszuschalten und in der Schultasche zu verstauen. In einzelnen Unterrichtsphasen können Kopfhörer nach vorheriger Erlaubnis der Lehrkraft innerhalb des Klassen- bzw. Fachraumes genutzt werden.
Regelung für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (E-Phase/Q-Phase):
1. Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II dürfen ihre eigenen digitalen Endgeräte (wie z. B. Smartphones) nur in ihren Freistunden und ausschließlich in den entsprechend dafür freigegebenen Bereichen/Handyzonen nutzen.
2. Während der Unterrichtszeit und der Pausen sind die Smartphones der Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II stummgeschaltet und nicht sichtbar in der Schultasche verstaut.
3. Smartwatches müssen in den Flugmodus bzw. Offline-Modus versetzt werden.
Für ALLE Schülerinnen und Schüler des LLG gilt:
• Ein Verstoß gegen die oben genannten Regeln kann zum zeitweisen Einzug des digitalen Endgerätes durch eine Lehrkraft führen.
• Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern kann die Schulleitung fallabhängig bestimmen, dass das digitale Endgerät durch ein Elternteil in der Schule abgeholt werden muss. Schülereigene digitale Endgeräte auf Klassenfahrten:Auf die Klassenfahrten der Stufe 5 bis 7 werden keine schülereigenen digitalen Endgeräte mitgenommen (außer nicht-internetfähige Musikplayer und Kameras). Einzelausnahmen werden in begründeten Fällen (z.B. medizinisch) von den verantwortlichen Lehrkräften festgelegt. Bei der freiwilligen Englandfahrt in der sechsten Klasse können die begleitenden Lehrkräfte selbst entscheiden, ob Schülerinnen und Schüler ihre digitalen Endgeräte mitnehmen dürfen und wie diese ggf. genutzt werden.
Es gelten die folgenden weiteren Regelungen:
• Nutzungsordnung Internet
• Nutzungsordnung IServ
• Regelung für die Nutzung schülereigener Tablets (iPads) am LLG
• Medien-Knigge zum Umgang mit digitalen Medien

